Referenten: Holger Busch Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann
In diesem zweitägigen Onlineseminar werden Sie von Diplom-Finanzwirt, Oberregierungsrat Holger Busch und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann aktuelles zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer in der Insolvenz – unterlegt mit Beispielen – erfahren.
Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
- Allgemeines zur Unternehmensinsolvenz
- Unternehmen, Besteuerung, Voranmeldungen
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung (BFH, 09.12.2010)
- Abgrenzung der drei Vermögensbereiche / selbständigen Unternehmensteile
- Verwertung von Sicherungsgut
- Vorsteuer im Insolvenzverfahren
- Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO (BFH, 24.9.2014)
- Anwendung § 55 Abs. 4 InsO n.F. in der vorläufigen (Eigen-)Verwaltung
- Fallbeispiele
- Eröffnung in Eigenverwaltung
- Aufrechnung und Saldierung
- Masseunzulänglichkeit
- Verfahrensbeendigung und Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Einkommensteuer im Insolvenzverfahren
- Allgemeines zur Einkommensteuer
- Einkünfte, Gewinnermittlungsart
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Steuererklärungspflichten
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Steuererklärungspflichten
- Steuerermittlung, -festsetzung und -feststellung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Verteilung und Aufteilung von Steuernachzahlungen
- Fallbespiele
- Feststellungsverfahren
- Korrektur von festgestellten Forderungen
- Schuldnerwiderspruch
- Verteilung von Steuererstattungsansprüchen
- Arbeitnehmer in der Insolvenz
- Nachzahlungen und Erstattungen
- Verfahrensbeendigung
- Festsetzung von Nachzahlungen
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Termin: 17.11.2022 (Umsatzsteuer) und 02.12.2022 (Einkommensteuer) jeweils von 9.30 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort: online
Bescheinigung über 6 h insgesamt nach § 15 FAO (3h pro Schulungsteil)
Die Kosten betragen pro Teilnehmer 390,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Seminarteile sind auch einzeln buchbar – es entstehen pro Schulungsteil und Teilnehmer Gebühren in Höhe von 195,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich.
Anmeldung zu Aktuelles zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer in der Insolvenz