Die Abwicklung von Restschuldbefreiungsverfahren effektiv und kostengünstig – in unserem Präsenzseminar zeigen wir Sachbearbeiter(innen) und Treuhänder(innen), wie sie sich auf die wichtigen Kernpunkte in dieser Verfahrensphase konzentrieren und unnötigen Mehraufwand vermeiden können.
Themen werden sein:
- Verfahrensaufhebung – Aufgaben des Treuhänders / der Treuhänderin in der Wohlverhaltensperiode
- Unterschiedliche Verfahrensdauer aufgrund der Änderungen der Insolvenzordnung
- Nachtragsverteilung – Trennung der Vermögensmassen und praktische Gestaltung, insbesondere Vergütung (Besonderheit: zwei Konten sind zu führen, eines für jeden Verfahrensabschnitt)
- Pfändbares Einkommen im RSB-Verfahren
- Antragstellungspflicht des Treuhänders / der Treuhänderin nach § 292 Abs. 1 InsO
- Antragsmöglichkeiten der Schuldner
- Das P-Konto in der Wohlverhaltensperiode
- Pflichten des Schuldners nach § 295 InsO für „Altverfahren“ und Pflichten des Schuldners nach § 295 InsO in ab 01.10.20 beantragten Verfahren, insbesondere hinsichtlich Erbschaften, Gewinnen und Schenkungen
- Der selbständige Schuldner im RSB-Verfahren – Pflichten nach § 295 Abs. 2 InsO bzw. § 295a InsO für alle ab dem 01.01.20 beantragten Verfahren
- 298 InsO und die Probleme in der Praxis
- Minderung von im Schlussverzeichnis festgestellten Forderungen bzw. Rücknahme der Anmeldung
- Probleme und Möglichkeiten bei der jährlichen Ausschüttung: muss- die Ausschüttung jährlich erfolgen? Kann davon abgesehen werden? Wann besteht ein Anspruch auf die Treuhändervergütung? Kann ein Vorschuss entnommen werden? Wann sind Ausschüttungsbeträge zu hinterlegen?
- Tod des Schuldners vor Erteilung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode und die Folgen für das Verfahren selbst als auch für die Erben
Die Schulung richtet sich an Insolvenzsachbearbeiter(innen), Treuhänder(innen)
Die Referentin Dipl.-Rechtspflegerin FH Susanne Brenner ist seit 1999 als Treuhänderin und Insolvenzverwalterin im Verbraucherinsolvenzbüro Stuttgart GbR tätig. Sie wird in Verbraucherinsolvenzverfahren und in
Insolvenzverfahren ehemals Selbständiger bestellt und verfügt daher über langjährige Berufspraxis in der Abwicklung aller Stadien der Kleininsolvenzverfahren und einschlägige Erfahrungen im Verbraucherinsolvenzrecht.
Seit 2011 ist sie als Referentin für den Fachbereich Verbraucherinsolvenzrecht bundesweit tätig und Mitglied beim „Deutsche Privatinsolvenztag e.V.“. Weiter war sie in 2012 Mitwirkende beim Pape / Uhländer NWB Kommentar zum Insolvenzrecht.
Termin des Seminars ist der 09.06.2023 von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr im SeaSide Parkhotel Leipzig (Richard-Wagner-Straße 7, 04109 Leipzig)
Pro Person erheben wir eine Teilnahmegebühr von 430,00 EUR netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. 380,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Person ab dem zweiten Teilnehmer aus derselben Kanzlei.
Vortragsstunden: Es wird eine Fortbildungsbescheinigung über 5 h nach § 15 FAO ausgestellt.
Anmeldung zum Seminar am 09.06.2023