Um erfolgreich Masse generieren zu können, müssen u.a. Anfechtungsansprüche erkannt und für den Verwalter oder die Prozessabteilung aufbereitet werden. In unserem Seminar erlernen Sie als Insolvenzsachbearbeiter Folgendes:
- Bedeutung und Systematik des Insolvenzanfechtungsrechts
- Gesetzesänderungen zum Insolvenzanfechtungsrecht
- Tatbestandsvoraussetzungen
- objektive Anfechtungsvoraussetzungen
- subjektive Anfechtungsvoraussetzungen
- Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO)
- „Vorsatzanfechtung“ (§ 133 Abs. 1 InsO)
- „Schenkungsanfechtung“ (§ 134 InsO)
- Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)
- Beweiserleichterung, Nahestehende Personen
- Bedeutung von Beweiserleichterungen und Indizien für die Vorsatzanfechtung (Rechtsprechung)
- Praxistipps zur Ermittlung und Aufbereitung von Anfechtungssachverhalten
- Wie erkenne bzw. ermittle ich einen anfechtbaren Sachverhalt?
- Wie bereite ich einen anfechtbaren Sachverhalt für den Insolvenzverwalter auf?
Dauer: 6 Stunden FAO (netto)
Zur Anmeldung
Nach der Krise ist vor der Krise. Im Rahmen von Insolvenzverfahren bleibt Insolvenzanfechtungsrecht eines der „Hauptwerkzeuge“ des Insolvenzverwalters zur Massegenerierung. Dabei ist dieses Rechtsprechungsgebiet weitgehend reines „case law“. Aufgrund der regelhaften Überschuldung vieler Unternehmen gehören Anfechtungsansprüche mittlerweile – zum Leidwesen jedes Lieferanten, Vermieters, Leasinggebers, ja sogar Anwaltes, der in der Krise beraten hat – zu den „ungeliebten“ Überraschungen, die das Insolvenzrecht zu bieten hat. Ihre Kenntnis und die Verteidigungseinwände sind auch deshalb Pflichtprogramm jedes Schuldner- und Gläubigerberaters.
Das Seminar setzt Grundkenntnisse im Insolvenzanfechtungsrecht voraus. Dargestellt werden aktuelle Rechtsprechungstendenzen des BGH in den wichtigsten insolvenzanfechtungsrechtlichen Themenfeldern und die Entwicklung der Rechtsprechung nach den Reformen 2020 mit dem „COVInsAG“ und des Jahres 2017.
Zielgruppe: Vertreter instutionalisierter Gläubiger (z.B. Finanzämter, Vermieter, Energielieferanten, Krankenkassen, etc.), Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter
I. Die wichtigsten praktischen Problemfelder im „Drei-Monats-Anfechtungszeitraum“ (§§ 130, 131 InsO)
- Anfechtungsrecht im Verfahren mit EuInsVO-Bezug
- Darstellung der Zahlungsungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess
- Beweislastprobleme
- Ratenzahlungen
- zutreffende Ermittlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters für anfechtungsrelevante Indizien
- Zuordnung und Verantwortungsbereich für Kenntnis von anfechtungsrelevanten Indizien
II. Neue Tendenzen bei der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO)
- Verteidigungseinwand „Bargeschäft“
- Verteidigungseinwand „nicht unlauter“
- Verteidigungseinwand „COVInsAG“ und Sanierungsperspektive
III. Anfechtung gegenüber Dritten und Treuhändern – die Wertlosigkeit von Forderungen und die Schenkungsanfechtung
- Anfechtung im Dreiecksverhältnis
- – Verteidigungseinwand „Zweckbestimmung“
Dauer: 5 Stunden FAO (netto)
Was muss der Insolvenzverwalter bei Arbeitnehmern des Insolvenzschuldners veranlassen?
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- SV- und Lohnsteuer-Meldungen
- Massenentlassungsanzeige? Kündigung? Freistellung?
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Differenzlohnansprüche
- Arbeitsbescheinigung, Zeugnis
- Sozialplan
- Verjährung
- Anfechtung von Zahlungen an Arbeitnehmer
Dauer: 6 Stunden FAO (netto)
zur Anmeldung
Dieses Seminar richtet sich an Insolvenzsachbearbeiter, Gläubiger und interessierte Rechtsanwälte. Es soll lediglich einen Überblick über das Insolvenzverfahren und den Ablauf, die Rechte und Pflichten der Beteiligten geben.
Allgemeines
- Abgrenzung Regel-/Verbraucherinsolvenzverfahren,
- Überblick über besondere Verfahren wie Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren
Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzantrag
- Verfahrensablauf
- Sachverständigentätigkeit
Vorläufige Insolvenzverwaltung
Stundung und Aufhebung der Stundung
Ablauf des Verfahrens nach Insolvenzeröffnung
Massegenerierung
Gläubiger
Berichtswesen
Steuern
Vergütung
Verfahrensabschluss
Dauer: 6 Stunden FAO (netto)
zur Anmeldung
Die Abwicklung von Restschuldbefreiungsverfahren effektiv und kostengünstig – in unserem Präsenzseminar zeigen wir Sachbearbeiter(innen) und Treuhänder(innen), wie sie sich auf die wichtigen Kernpunkte in dieser Verfahrensphase konzentrieren und unnötigen Mehraufwand vermeiden können.
Themen werden sein:
- Verfahrensaufhebung – Aufgaben des Treuhänders / der Treuhänderin in der Wohlverhaltensperiode
- Unterschiedliche Verfahrensdauer aufgrund der Änderungen der Insolvenzordnung
- Nachtragsverteilung – Trennung der Vermögensmassen und praktische Gestaltung, insbesondere Vergütung (Besonderheit: zwei Konten sind zu führen, eines für jeden Verfahrensabschnitt)
- Pfändbares Einkommen im RSB-Verfahren
- Antragstellungspflicht des Treuhänders / der Treuhänderin nach § 292 Abs. 1 InsO
- Antragsmöglichkeiten der Schuldner
- Das P-Konto in der Wohlverhaltensperiode
- Pflichten des Schuldners nach § 295 InsO für „Altverfahren“ und Pflichten des Schuldners nach § 295 InsO in ab 01.10.20 beantragten Verfahren, insbesondere hinsichtlich Erbschaften, Gewinnen und Schenkungen
- Der selbständige Schuldner im RSB-Verfahren – Pflichten nach § 295 Abs. 2 InsO bzw. § 295a InsO für alle ab dem 01.01.20 beantragten Verfahren
- 298 InsO und die Probleme in der Praxis
- Minderung von im Schlussverzeichnis festgestellten Forderungen bzw. Rücknahme der Anmeldung
- Probleme und Möglichkeiten bei der jährlichen Ausschüttung: muss- die Ausschüttung jährlich erfolgen? Kann davon abgesehen werden? Wann besteht ein Anspruch auf die Treuhändervergütung? Kann ein Vorschuss entnommen werden? Wann sind Ausschüttungsbeträge zu hinterlegen?
- Tod des Schuldners vor Erteilung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode und die Folgen für das Verfahren selbst als auch für die Erben
Die Schulung richtet sich an Insolvenzsachbearbeiter(innen), Treuhänder(innen)
Die Referentin Dipl.-Rechtspflegerin FH Susanne Brenner ist seit 1999 als Treuhänderin und Insolvenzverwalterin im Verbraucherinsolvenzbüro Stuttgart GbR tätig. Sie wird in Verbraucherinsolvenzverfahren und in
Insolvenzverfahren ehemals Selbständiger bestellt und verfügt daher über langjährige Berufspraxis in der Abwicklung aller Stadien der Kleininsolvenzverfahren und einschlägige Erfahrungen im Verbraucherinsolvenzrecht.
Seit 2011 ist sie als Referentin für den Fachbereich Verbraucherinsolvenzrecht bundesweit tätig und Mitglied beim „Deutsche Privatinsolvenztag e.V.“. Weiter war sie in 2012 Mitwirkende beim Pape / Uhländer NWB Kommentar zum Insolvenzrecht.
Termin des Seminars ist der 09.06.2023 von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr im SeaSide Parkhotel Leipzig (Richard-Wagner-Straße 7, 04109 Leipzig)
Pro Person erheben wir eine Teilnahmegebühr von 430,00 EUR netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. 380,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Person ab dem zweiten Teilnehmer aus derselben Kanzlei.
Vortragsstunden: Es wird eine Fortbildungsbescheinigung über 5 h nach § 15 FAO ausgestellt.
Thema:
Spätestens seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 ist auch der Datenschutz in der Verwalterbüros mehr in den Fokus gerückt. Mitarbeiterschulungen und somit das rechtzeitige Sensibilisieren der Mitarbeitenden für die Grundlagen des Datenschutzes und den Umgang mit personenbezogenen Daten sind unumgänglich.
Die Schulung soll entsprechendes Bewusstsein für Gefahren und Verbesserungspotentiale schaffen. Neben den Grundlagen des Datenschutzes enthält das Webinar praktische Themen zur Umsetzung der relevanten Datenschutzvorschriften, insbesondere in der Insolvenzverwaltung.
Schwerpunkte:
- Grundlagen des Datenschutzes und Begrifflichkeiten
- Voraussetzungen und Maßnahmen für die Einhaltung von Datenschutzvorgaben
- Gefahren und aktuelle Datenpannen
- Datenschutz im Büroalltag
- Auskunftsersuchen – muss ich das beantworten?
- Datenpanne – was muss ich tun?
- Datenschutz im Homeoffice
- Datenschutz im Antragsverfahren
- Verantwortlichkeiten
- Klärung Datensituation beim Schuldner
- Informationspflichten
- Datensparsamkeit bei der Berichterstattung
- Datenschutz im Insolvenzverfahren
- Verantwortlichkeiten
- Datenschutz bei der Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
- Interessentengespräche und Datenraum
- Übertragende Sanierung (Überblick)
Teilnehmerkreis:
Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen), Insolvenzrechtspfleger(innen)
Dauer: 3 h inkl. 30 Minuten Pause
Bescheinigung nach § 15 FAO: 3 h
zur Anmeldung
Aus der Digitalisierung ergeben sich gerade für die Insolvenzsachbearbeitung nicht nur Vereinfachungen. Digitales Vermögen des Schuldners muss zunächst gefunden, erfolgreich gesichert und verwertet werden. In diesem 1,5h Seminar klären wir, wie das geht.
Referentin ist Sarah Müller, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzverwalterin
Teilnehmerkreis: Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen),
Dauer: 1,5 h
Bescheinigung nach § 15 FAO: 1,5 h
Seit dem 01.01.2022 ist die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs bundesweit verpflichtend. Auch im Insolvenzverfahren sind die Auswirkungen deutlich spürbar. Welchen Einfluss hat der elektronische Rechtsverkehr auf die tägliche Arbeit? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten und wie können die – teils sich widersprechenden – gerichtlichen Anforderungen umgesetzt werden? Welche Dokumente können bzw. müssen elektronisch an das Insolvenzgericht übersandt werden?
Die Referentinnen erläutern anhand der einschlägigen Vorschriften, welche Problemfelder es seit dem 01.01.2022 zu berücksichtigen gilt und welche Überlegungen in jeder Verwalterkanzlei notwendig sind. Erfahrungsberichte der Teilnehmenden sind herzlich willkommen.
Themen werden sein:
- Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs im Überblick
- Umgang mit Forderungsanmeldungen in elektronischer Form
- Niederlegung der Insolvenztabelle bei Gericht – in elektronischer Form?
- Erklärungen des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren
- Besonderheiten: (elektronische Insolvenztabelle)
- Schlussrechnungslegung und Vergütungsanträge per beA?
- Einbindung des elektronischen Rechtsverkehrs in die Kanzleiabläufe
Teilnehmerkreis:
Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen), Insolvenzrechtspfleger(innen)
Dauer: 3 h inkl. 30 Minuten Pause
Bescheinigung nach § 15 FAO: 3 h
Seit dem 17. Juli 2024 ist in Deutschland die Pflicht zur Nutzung eines digitalen Gläubiger-Informationssystems (GIS) im Rahmen von Insolvenzverfahren in Kraft. Diese Verpflichtung ist Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Justiz, das auf der EU-Richtlinie 2019/1023 basiert. In diesem 1,5h Seminar klären wir, welche Dokumente im GIS hochgeladen werden müssen und wie der Datenschutz dabei gewährleistet wird.
Referentin ist Sarah Müller, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzverwalterin
Teilnehmerkreis: Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen)
Dauer: 1,5 h
Bescheinigung nach § 15 FAO: 1,5 h
Das Insolvenzverfahren hat die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zum Ziel. Grundlage hierfür bildet die Insolvenztabelle. Im Seminar lernen Sie die korrekte Tabellenführung als Insolvenzsachbearbeiter bzw. als Gläubiger erlernen Sie die ordnungsgemäße Forderungsanmeldung und welche Rechte und Pflichten Ihnen im Insolvenzverfahren obliegen.
- Definition und Einteilung der Gläubiger
- Rechte und Pflichten der Gläubiger
- Anforderungen an die ordnungsgemäße Forderungsanmeldung
- Tabellenführung (Prüfung der Forderungsanmeldung, Verwaltung der Tabelle usw.)
Dauer: 6 Stunden FAO (netto)
Zur Anmeldung
Referenten: Holger Busch Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann
In diesem zweitägigen Präsenzseminar werden Sie der Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat Holger Busch und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann zum Insolvenzsteuerrecht fit machen:
Einführung in das Insolvenzsteuerrecht
- Verfahrensabläufe
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Sicherungsmaßnahmen
- Insolvenzeröffnung
- Steuerverfahrensrecht und materielles Steuerrecht
- Steuerermittlung, -festsetzung, -feststellung und -erhebung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Feststellungsverfahren
- Aufrechnung
- Verfahrensaufhebung
- Festsetzung und Erhebung
- Restschuldbefreiung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
- Allgemeines zur Unternehmensinsolvenz
- Unternehmen, Besteuerung, Voranmeldungen
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung (BFH, 09.12.2010)
- Abgrenzung der drei Vermögensbereiche / selbständigen Unternehmensteile
- Verwertung von Sicherungsgut
- Vorsteuer im Insolvenzverfahren
- Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO (BFH, 24.9.2014)
- Anwendung § 55 Abs. 4 InsO n.F. in der vorläufigen (Eigen-)Verwaltung
- Fallbeispiele
- Eröffnung in Eigenverwaltung
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- Aufrechnung und Saldierung
- Masseunzulänglichkeit
- Verfahrensbeendigung und Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer im Insolvenzverfahren
- StaRUG aus steuerlicher Sicht
- Allgemeines zur Einkommensteuer
- Einkünfte, Gewinnermittlungsart
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Steuererklärungspflichten
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Steuererklärungspflichten
- Steuerermittlung, -festsetzung und -feststellung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Verteilung und Aufteilung von Steuernachzahlungen
- Fallbespiele
- Feststellungsverfahren
- Korrektur von festgestellten Forderungen
- Schuldnerwiderspruch
- Auswirkung auf das Haftungsverfahren (§ 166 AO)
- Korrektur von Steuerbescheiden §§ 129, 172 ff. AO
- Verteilung von Steuererstattungsansprüchen
- Fallbeispiele
- Arbeitnehmer in der Insolvenz
- Nachzahlungen und Erstattungen
- Verfahrensbeendigung
- Festsetzung von Nachzahlungen
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Sanierungsgewinne (§ 3a EStG)
- Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Bescheinigung über 10 h nach § 15 FAO
Massehaltige Unternehmensinsolvenzverfahren gehen seit Jahren zahlenmäßig zurück. Auch bei Betriebsfortführungsverfahren sind die Masseverbindlichkeiten nicht immer nach Eröffnung gedeckt und auch in vielen Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen werden sehr häufig Insolvenzverfahren „knapp an der Grenze“ oberhalb einer Verfahrenskostendeckung eröffnet. Nicht weit ist dann das Thema der gesetzlichen Haftungsvermutung des § 61 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit dem „ESUG“ waren sogar neue Haftungsgefahren für den (vorläufigen) Sachwalter und den eigenverwaltenden Geschäftsleiter bei der Überwachung des Nichteintretens von „Nachteilen“ für die Gläubiger und damit im Bereich „korrekter Masseverbindlichkeitsbegründung“ entstanden, die über § 60 InsO haftungsrelevant werden können. Auch der Gläubigerausschuss hat die Masseunzulänglichkeit und ihre gesetzlichen Folgen zu überwachen; Massegläubiger erwarten eine korrekte Befriedigungsreihenfolge und gfs. Absicherungen.
Das Seminar befasst diese Themen mit vielen praktischen Beispielen aus der Rechtsprechung. Der Referent zeigt Lösungen auf und erläutert sie anhand v. Praxisfällen zu den Themenkreisen.
Themenschwerpunkte:
I. Entstehungsformen der Masseunzulänglichkeit
- Stundungsverfahren
- „Aufgezwungene“ Betriebsfortführung und Masseunzulänglichkeitsbewältigung bei der Betriebsfortführung
- Vorausschau im Insolvenzgutachten auf die (reine) Verfahrenskostendeckung (§ 26 Abs.1 InsO)
II. Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit und Interferenzen zwischen §§ 208, 60 und 61 InsO
- Die richtige Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige, temporäre Masseunzulänglichkeit und Falschbefriedigung
- Die Befriedigungsreihenfolge, die Massetabelle, die Zustellung der Anzeige an Gläubiger
- persönliche Haftungsgefahr nach § 61 InsO für den Insolvenzverwalter
- Abgrenzung der Haftungstatbestände §§ 61, 60 InsO insbesondere bei Betriebsfortführung
- Haftungsvermeidung und Exkulpation: Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht und Involvierung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses
- Masseunzulänglichkeit bei Prozessführung
- Masseunzulänglichkeit und öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung
- Masseunzulänglichkeitsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht
III. Absicherung v. Massegläubigern
- Zahlungsverlangen und „Einzelermächtigung“
- Privilegierung durch Nutzung eines „Treuhandkontenmodells“ ?
- Verjährungsprüfung
- Verhalten in „Erpressungssituationen“
IV. Sonderproblem Eigenverwaltung
- Masseunzulänglichkeit und Anzeige mangelhafter Eigenverwaltung durch den Sachwalter
- Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten, „Einzelermächtigung“ gem. neuer gesetzlicher Regelung in der Eigenverwaltung
- Übernahme der Kassenführung; vermittelnde Mechanismen
Termin: 06.10.2022
Dauer: 5 Stunden nach FAO
Ort: SeaSide Park Hotel Leipzig, Richard-Wagner-Straße 7, 04109 Leipzig Für Verpflegung ist gesorgt
Kosten: 495,00 EUR netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. 445,00 EUR pro Person ab dem zweiten Teilnehmer aus derselben Kanzlei
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich.
Referent: RiAG Frank Frind (Insolvenzgericht Hamburg)
Richter am Amtsgericht Hamburg Frank Frind hat über 25 Jahre praktische Erfahrung im Insolvenzrecht. Er ist u.a. Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e.V.“ (BAKInso e.V.), Mit-Herausgeber der Fachzeitschrift ZInsO, des Werkes „Unternehmenssanierung und Betriebsfortführung“, Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenz“, Mitautor im Beck-OK-InsO, im Werk Kroiß (Hrsg.)„Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis“ (Nomos Verlag), im Sanierungsrechtskommentar (Nomos) und im „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“. Er war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu insolvenzrechtlichen Gesetzentwürfen.
Zur Anmeldung
Oft wurde er vernachlässigt, doch inzwischen sollte jedem Insolvenzverwalter und Insolvenzsachbearbeiter die Bedeutung des Neuerwerbs im Insolvenzverfahren bewusst sein. Er ist ein wichtiger und oftmals einziger Vermögenswert, z.B. im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Worauf ist zu achten? Was ist zu veranlassen? In diesem Seminar erhalten Sie als Insolvenzsachbearbeiter die erforderlichen Grundlagen. Aber auch als Gläubiger oder Mitarbeiter eines Drittschuldners (Arbeitgeber, Banken, etc.) sollten Sie dieses Seminar nicht verpassen. Denn selbst beim Umgang mit dem Pfändungsschutzkonto bestehen im Insolvenzverfahren bei allen Beteiligten noch einige Unsicherheiten, die es zu beseitigen gilt.
Die Themen:
- Pfändbares Einkommen (Was ist pfändbar? Wie kann ich die Höhe des pfändbaren Einkommens verändern – Stichwort Zusammenrechnung, Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten etc.)
- das Pfändungsschutzkonto
- Was ist mit Mietkaution bzw. dem Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen?
- Was ist beim selbständigen Schuldner zu beachten?
- Versicherungsverträge – pfändbar oder nicht?
werden betrachtet
- im eröffneten Verfahren
- im Restschuldbefreiungsverfahre
- unter Anwendung der neueren Rechtssprechung
Dauer: 6 Stunden FAO (netto)
Zur Anmeldung
Erfolgreiche Massemehrung durch Pay-Pal-“Konten“ oder Verwertung von Kryptowährungen – dies stellt eine Herausforderung für die Insolvenzverwaltung dar. Um hier kein Geld zu verschenken und gar nicht erst in die Haftungsfalle zu tappen, werden wir in unserem zweistündigen Online-Seminar Möglichkeiten aufzeigen, diese besonderen Massegegenstände zu verwerten.
Seminarinhalte sind:
- Pay-Pal-“Konto“
- Rechtliche Besonderheiten
- Massezugehörigkeit?
- Auszahlungsanspruch gegenüber Schuldner oder PayPal?
- Kryptowährungen
- Rechtliche Einordnung
- Pfändungsmöglichkeiten
- Ermittlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
Die Schulung richtet sich an Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen)
Bescheinigung nach § 15 FAO: 2 h
zur Anmeldung
Die gesetzlichen Bestimmungen über das 2010 eingeführt P-Konto wurde durch das zum 1. Dezember 2021 in Kraft getretene PKoFoG nur punktuell verändert, aber dennoch komplett neustrukturiert.
Neben Verbesserungen für Schuldner und der praktischen Handhabung wurden Regelung vollstreckungsrechtlicher Fragen vorgenommen Die Wirkungen des P Kontos wurden erweitert.
Es ist daher unverzichtbar, dass sich u a auch Insolvenzsachbearbeiter für Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen mit den geänderten Bestimmungen vertraut machen. Darüber hinaus werden die ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht sowie weitere aktuelle Entwicklungen zum Neuerwerb im Insolvenzverfahren Thema der Veranstaltung sein.
Schwerpunkte
- neue gesetzliche Regelungen, insbesondere §§ 899 – 910 ZPO
- Umsetzung der BGH-Rechtsprechung in den neuen Vorschriften
- neue Pflichten für Kreditinstitute und Schuldner
- Aufgaben des Vollstreckungsgerichts (bzw. des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht)
- Anwendbarkeit der Bestimmungen im Insolvenzverfahren
- weitere aktuelle gesetzliche Entwicklungen zum Neuerwerb und aktuelle Rechtsprechung
Teilnehmerkreis
- Insolvenzsachbearbeiter
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzrechtspfleger
- Banksachbearbeiter
- Schuldnerberater
Dauer: 3,5 Stunden FAO (netto)
zur Anmeldung
Zielgruppe:
- Der (kürzere) Weg zur Restschuldbefreiung (RSB)- welche sind sinnvoll?
- Insolvenzplanverfahren – reformierte Regelungen
- Insolvenzplanverfahren – sinnvoller Weg zur RSB?
II. Probleme im Gefolge der Reform der Restschuldbefreiung 2021
- Masseumfang u.a. aufgrund des Gerichtsvollzieherschutzgesetzes (Neuregelung)
- Neue Schuldner- Obliegenheiten – Die Unklarheiten u. Streitpunkte
- Probleme der Freigabe der weiterwirtschaften Tätigkeit
III. Aktuelle Leitentscheidungen im Privatinsolvenzbereich
- Verstrickung und Kontenfortführung
- Rechtsprechungs-Highlights zu den RSB-Versagungsgründen (§§ 290, 295 InsO)
- Durchbrechung der RSB ?
Dauer: (3 Stunden FAO).
Der Referent:
RiAG Frank Frind (AG Hamburg (Insolvenzgericht)) hat über 20 Jahre richterliche Erfahrung im Insolvenzrecht und publiziert fortlaufend zu dessen Problemen. Er ist Mit-glied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreises der Insolvenzgerichte e. V.“, Beirat des „Norddeutschen Insolvenzforums e. V.“ und des BS Inso e.V. und war mehrfach Sachver-ständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Er ist Herausgeber und Mitverfasser von Lehrbüchern zum Insolvenzrecht, insbes. Dem „Praxishandbuch Pri-vatinsolvenzrecht“ (Nomos Verlag) und Mitherausgeber der „ZInsO“. In seinen Fortbil-dungsvorträgen beschäftigt er sich mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen.
Das zweistündige Seminar erläutert fokussiert das Eigenverwaltungsverfahren nach SanInsFoG, seine Anforderungen und insbesondere die Praxisprobleme aus gerichtlicher Sicht.
Diese Verfahrensvariante wird zunehmend in mittleren und größeren Sanierungsverfahren führend.
Die Themen sind:
• Verfahrensauswahl im Vergleich zum StaRUG-Verfahren, Einleitung, Vor-gespräch und Ablauf des Eigenverwaltungsverfahrens
• Anforderungen an Antrag und insbesondere Finanzplan
• Anforderungen nach IdW ES 9 (neu)
• Beteiligung der Gläubiger am Verfahren – die richtige Einbindung und Par-tizipation
• Masseverbindlichkeitsbegründungen
• Zahlung von gesetzlichen Gläubigern im Eröffnungsverfahren?
• Aufhebungsszenarien
Der Referent – Richter am Amtsgericht Hamburg Frank Frind – hat über 20 Jahre praktische Erfah-rung im Insolvenz– und Sanierungsrecht. Er ist auch Restrukturierungsrichter und u.a. Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis der Insolvenzgerichte e. V.“ (BAKInso e.V.), Mit-Herausgeber der Fachzeitschrift „ZInsO“, des Werkes „Unternehmenssanierung und Betriebsfortführung“ (1. Auflage 2021), Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenz“ (3. Auflage 2021), Mitautor im Beck-OK-InsO, im Werk „Rechtsprobleme durch COVID-19“ (Nomos Verlag) und im „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu insolvenzrechtlichen Gesetzesentwürfen.
Dauer: 2 Stunden
Zur Anmeldung
In diesem Workshop begeben wir uns gemeinsam auf den Weg, ein Insolvenzverfahren durch die Erstellung des Schlussberichts und der notwendigen Anlagen auf die Zielgerade zu schicken.
Wir werden u. a. Antworten auf folgende Fragen finden:
– Welche Informationen und Unterlagen sind für den Verfahrensabschluss notwendig?
– Welche Aussagen müssen im Schlussbericht getroffen werden?
– Welche Dokumente/Anlagen müssen erstellt werden?
Dabei lassen wir auch den Abschluss von masseunzulänglichen Verfahren oder den Fall einer 100 % Quote nicht aus.
Der Seminartag kann in folgende drei wesentliche Bereiche unterteilt werden:
– Vorbereitung des Verfahrensabschlusses
– Erstellen des Schlussberichts, der Schlussrechnung und weiterer notwendiger Unterlagen
– Verfahren von Einreichung des Schlussberichts bis zum Schlusstermin
Die Referentinnen Diplom-Rechtspflegerin (FH) und Insolvenzsachbarbeiterin Monika Deppe sowie Rechtswirtin (FSH) und Business-Coach (BZTB) Cladia Radschuwait freuen sich auf einen Seminartag mit der Möglichkeit zum intensiven Austausch und gemeinsamen Brainstorming. Gemeinsam werden wir im Verlauf des Seminartages eine Checkliste erstellen, in der wir das Wissen für Ihre weitere praktische Tätigkeit speichern.
zur Anmeldung
- Die Möglichkeiten einer vorinsolvenzlichen Sanierung
- Die (geplante) Insolvenz als Sanierungschance und Erwerbsoption
- Insolvenzrechtliche Gestaltungsmittel zur Unternehmenssanierung
- Sanierungswerkzeuge und ihr optimaler Einsatz in der Praxis
- Haftungsgefahren der am Sanierungsprozess Beteiligten
Die Insolvenztabelle stellt die Schnittstelle zu zahlreichen weiteren Verfahrensbereichen dar. Wichtige Informationen können den eingehenden Forderungsanmeldungen entnommen und so für die Verfahrensbearbeitung genutzt werden. Umgekehrt benötigen die Bearbeitenden der Insolvenztabelle eine Vielzahl an Informationen aus dem Verfahren, um die angemeldeten Forderungen vollständig und korrekt beurteilen zu können.
In diesem Seminar widmen wir uns sowohl dem notwendigen Input als auch dem sich ergebenden Output aus der Tabellenarbeit in dem jeweiligen Sachzusammenhang und mit dem fachlichen Hintergrund. Die Veranstaltung richtet sich daher nicht nur an typische Tabellensachbearbeiter. Auch die Sachbearbeiter im Insolvenzverfahren können sich das Wissen für die Bearbeitung der Verfahren zu Nutze machen und diese wertvollen Schnittstellen für Ihre Arbeit nutzen. Für Allrounder in der Verfahrensbearbeitung ergeben sich neue Impulse für die täglichen Arbeit.
Zur „Auffrischung“ des eigenen Wissens, werden darüber hinaus aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen vorgestellt.
Input zur Forderungsprüfung, u. a. in folgenden Bereichen:
-Gesellschaftersicherheiten
-nachrangige Forderungen
-Sicherungsrechte
-aufrechenbaren Gegenansprüchen
-Erklärungen nach § 103 InsO
-Begründetheit von Insolvenzforderungen
-Bestand und Durchsetzbarkeit der Forderung
-Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen
-Besonderheiten bei Erstellung eines Insolvenzplans
Output zur weiteren Verfahrensbearbeitung, z. B.:
-Dokumentation der Steuersätze
-Informationen zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
-Aussage zu privaten und betrieblichen Verbindlichkeiten
-Basis für die Ermittlung des Ertrages i. S. v. § 3a EStG für Sanierungsgewinne bei natürlichen Personen
-Darstellung der Gruppen eines Insolvenzplans
-Bestimmung von Stimmrechten
-Grundlage zur Ausschüttung von Quoten
-PKH-Anträge
Die Referentinnen sind Diplom-Rechtspflegerin (FH) und Insolvenzsachbarbeiterin Monika Deppe sowie Rechtswirtin (FSH) und Business-Coach (BZTB) Cladia Radschuwait.
Zur Anmeldung
Mit einer gut durchdachten und organsierten Arbeitsweise
können Insolvenzverfahren effizient und zügig bearbeitet und
zum Abschluss gebracht werden.
Die Referentin stellt Ihnen zahlreiche praktische und erprobte
Tools vor, welche Sie unterstützen, Ihre tägliche Arbeit zu
strukturieren, Zeit einzusparen und Fehler vermeiden können.
Zudem werden verschiedene Methoden des Zeitmanagements
dargestellt, so dass alle Teilnehmenden die für sich passenden
Bausteine in den künftigen Arbeitsalltag übernehmen können.
Umdenken heißt der Erfolgsweg, um einem „immer mehr“ und
„immer schnelle“
Schwerpunkte:
- Fristenmanagement überdenken
- Wiedervorlagen sinnvoll nutzen
- Fehlerminimierung durch Vieraugenprinzip
- Schnittstellenprobleme finden und lösen
- Musterschreiben und Textvorlagen schnelle und
standardisierte Kommunikation - Unnötige Arbeitsschritte analysieren Doppelarbeit
vermeiden - E Mail Management: E Mail Fluten beherrschen
- Arbeiten im Homeoffice
- Wie Methoden des Zeitmanagements zur Effizienz beitragen
können.
– Planen und organisieren der eigenen Aufgaben
– kein Aufschieben von unliebsamen Aufgaben
– Störungen abbauen
– Aufgaben delegieren
Teilnehmerkreis: Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen)
Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO: 3 h
In dieser dreiteiligen Online-Seminarreihe werden Sie der Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat Holger Busch und Diplom-Finanzwirtin, Steuerobinspektorin Susanne Heckmann im Insolvenzsteuerrecht fit machen. Die Termine sind einzeln oder als Gesamtpaket buchbar. Die Themen:
Insolvenzsteuerrecht allgemein
- Verfahrensabläufe
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Sicherungsmaßnahmen
- Insolvenzeröffnung
- Steuerverfahrensrecht und materielles Steuerrecht
- Steuerermittlung, -festsetzung, -feststellung und -erhebung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Feststellungsverfahren
- Aufrechnung
- Verfahrensaufhebung
- Festsetzung und Erhebung
- Restschuldbefreiung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
- Allgemeines zur Unternehmensinsolvenz
- Unternehmen, Besteuerung, Voranmeldungen
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung (BFH, 09.12.2010)
- Abgrenzung der drei Vermögensbereiche / selbständigen Unternehmensteile
- Verwertung von Sicherungsgut
- Vorsteuer im Insolvenzverfahren
- Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO (BFH, 24.9.2014)
- Anwendung § 55 Abs. 4 InsO n.F. in der vorläufigen (Eigen-)Verwaltung
- Fallbeispiele
- Eröffnung in Eigenverwaltung
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- Aufrechnung und Saldierung
- Masseunzulänglichkeit
- Verfahrensbeendigung und Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer im Insolvenzverfahren
- StaRUG aus steuerlicher Sicht
- Allgemeines zur Einkommensteuer
- Einkünfte, Gewinnermittlungsart
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Steuererklärungspflichten
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Steuererklärungspflichten
- Steuerermittlung, -festsetzung und -feststellung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Verteilung und Aufteilung von Steuernachzahlungen
- Fallbespiele
- Feststellungsverfahren
- Korrektur von festgestellten Forderungen
- Schuldnerwiderspruch
- Auswirkung auf das Haftungsverfahren (§ 166 AO)
- Korrektur von Steuerbescheiden §§ 129, 172 ff. AO
- Verteilung von Steuererstattungsansprüchen
- Fallbeispiele
- Arbeitnehmer in der Insolvenz
- Nachzahlungen und Erstattungen
- Verfahrensbeendigung
- Festsetzung von Nachzahlungen
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Sanierungsgewinne (§ 3a EStG)
- Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
zur Anmeldung zur Veranstaltung
Jedes Regelinsolvenzverfahren wird zugleich mitgeprägt durch die Umsatzsteuer. Die rechtlichen Auswirkungen sind dabei erheblich und jedem Verfahren immanent. Hier gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die notwendige Sicherheit in der Rechtsanwendung inne zu haben. Mit den nachfolgenden Themen können Verfahren strukturierter und rechtssicherer bearbeitet werden:
- Allgemeines zur Unternehmensinsolvenz
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung (BFH, 09.12.2010)
- Abgrenzung der drei Vermögensbereiche / selbständigen Unternehmensteile
- Verwertung von Sicherungsgut
- Vorsteuer im Insolvenzverfahren
- Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO (BFH, 24.09.2014)
- Eröffnung in Eigenverwaltung
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- Aufrechnung und Saliderung
- Verfahrensbeendigung und Nachtragsverteilung
Zur Anmeldung
Für Insolvenzverwalter wird es immer schwieriger eine „angemessene“ Vergütung für ihre Tätigkeit zu erhalten. In der Vergangenheit wurden von den Gerichten z.T. Berichte gewünscht, die „kurz und knapp“ gehalten waren. Der tatsächliche Arbeitsaufwand im Verfahren kann dann bestenfalls erahnt werden und muss entsprechend im Vergütungsantrag dargestellt werden. Der Workshop soll Ihnen den optimalen Vergütungsantrag im Hinblick auf die Darstellung und Systematik erleichtern.
Themen:
- „Geschichte“ und Entwicklung der Vergütung – mit allgemeinen Ausführungen und Vergleichen im Vergütungsantrag argumentieren
- Wirtschaftliche Einordnung – Argumentation ohne Offen-legung der Kostenstruktur, Darlegung der Vorteile der Insolvenzgläubiger durch das Insolvenzverfahren
- Sonderregeln § 1 Abs. 2 InsVV – Bestimmung des Wertes der Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage
- Behandlung der Zahlungen an Dienstleister – Einordnung als besondere Tätigkeit; Darstellung in Schlussbericht und Vergütungsantrag
- Vorschüsse auf die Vergütung – regelmäßig oder gelegentlich?
- Mindestvergütung – Zu- und Abschläge
- § 3 InsVV – Grundsätze bei der Bemessung von Zu- und Abschlägen
- Praxis – Darstellung einzelner, häufig vorkommender Zu- und Abschlagstatbestände; Besondere Zuschlagstatbestände in besonderen Verfahren
- Ersatz der Auslagen – Zustellungen, Gläubigerinformations-system u. a.
- Blick in die bisherigen Berichte – ergänzende Argumente
- vorläufiger Insolvenzverwalter – Berechnungsgrundlage, Abgrenzung zum eröffneten Verfahren, Zuschläge und nachträgliche Abänderung der Vergütung gemäß § 63 Abs. 3 S. 4 InsO
- Nachtragsverteilung – Besonderheiten/Erfahrungsaustausch
Zur Anmeldung