Seit dem 01.01.2022 ist die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs bundesweit verpflichtend. Auch im Insolvenzverfahren sind die Auswirkungen deutlich spürbar. Welchen Einfluss hat der elektronische Rechtsverkehr auf die tägliche Arbeit? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten und wie können die – teils sich widersprechenden – gerichtlichen Anforderungen umgesetzt werden? Welche Dokumente können bzw. müssen elektronisch an das Insolvenzgericht übersandt werden?
Die Referentinnen erläutern anhand der einschlägigen Vorschriften, welche Problemfelder es seit dem 01.01.2022 zu berücksichtigen gilt und welche Überlegungen in jeder Verwalterkanzlei notwendig sind. Erfahrungsberichte der Teilnehmenden sind herzlich willkommen.
Schwerpunkte
- Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs im Überblick
- Umgang mit Forderungsanmeldungen in elektronischer Form
- Niederlegung der Insolvenztabelle bei Gericht – in elektronischer Form?
- Erklärungen des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren
- Besonderheiten: (elektronische Insolvenztabelle)
- Schlussrechnungslegung und Vergütungsanträge per beA?
- Einbindung des elektronischen Rechtsverkehrs in die Kanzleiabläufe
Teilnehmerkreis
Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen), Insolvenzrechtspfleger(innen)
Anmeldung zum Online-Seminar Elektronischer Rechtsverkehr in der Insolvenzverwaltung am 12.04.2022