Die gesetzlichen Bestimmungen über das 2010 eingeführt P-Konto wurde durch das zum 1. Dezember 2021 in Kraft getretene PKoFoG nur punktuell verändert, aber dennoch komplett neustrukturiert.
Neben Verbesserungen für Schuldner und der praktischen Handhabung wurden Regelung vollstreckungsrechtlicher Fragen vorgenommen Die Wirkungen des P Kontos wurden erweitert.
Es ist daher unverzichtbar, dass sich u a auch Insolvenzsachbearbeiter für Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen mit den geänderten Bestimmungen vertraut machen. Darüber hinaus werden die ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht sowie weitere aktuelle Entwicklungen zum Neuerwerb im Insolvenzverfahren Thema der Veranstaltung sein.
Schwerpunkte
- neue gesetzliche Regelungen, insbesondere §§ 899–910 ZPO
- Umsetzung der BGH-Rechtsprechung in den neuen Vorschriften
- neue Pflichten für Kreditinstitute und Schuldner
- Aufgaben des Vollstreckungsgerichts (bzw. des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht)
- Anwendbarkeit der Bestimmungen im Insolvenzverfahren
- weitere aktuelle gesetzliche Entwicklungen zum Neuerwerb
Teilnehmerkreis
- Insolvenzsachbearbeiter
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzrechtspfleger
- Banksachbearbeiter
- Schuldnerberater
Anmeldung zum Seminar Pfändungsschutzkonto – PkoFoG und aktuelle Entwicklungen zum Neuerwerb 03.03.2022