Workshop „Vergütungsrecht im Insolvenzverfahren“

Für Insolvenzverwalter wird es immer schwieriger eine „angemessene“ Vergütung für ihre Tätigkeit zu erhalten. In der Vergangenheit wurden von den Gerichten z.T. Berichte gewünscht, die „kurz und knapp“ gehalten waren. Der tatsächliche Arbeitsaufwand im Verfahren kann dann bestenfalls erahnt werden und muss entsprechend im Vergütungsantrag dargestellt werden. Der Workshop soll Ihnen den optimalen Vergütungsantrag im Hinblick auf die Darstellung und Systematik erleichtern.

In dem zweitägigen Workshop „Vergütung im Insolvenz-verfahren“ werden Monika Deppe (Diplom-Rechtspflegerin (FH) und Insolvenzsachbearbeiterin) und Dr. Thorsten Graeber (Insolvenzrichter am AG Potsdam) mit Ihnen gemeinsam Praxis-beispiele darstellen und Lösungsideen sowie und Erfahrungen austauschen. Darüber hinaus werden auch aktuelle Entwicklungen und richtungsweisende Entscheidungen besprochen.

  • „Geschichte“ und Entwicklung der Vergütung – mit allgemeinen Ausführungen und Vergleichen im Vergütungsantrag argumentieren
  • Wirtschaftliche Einordnung – Argumentation ohne Offen-legung der Kostenstruktur, Darlegung der Vorteile der Insolvenzgläubiger durch das Insolvenzverfahren
  • Sonderregeln § 1 Abs. 2 InsVV – Bestimmung des Wertes der Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage
  • Behandlung der Zahlungen an Dienstleister – Einordnung als besondere Tätigkeit; Darstellung in Schlussbericht und Vergütungsantrag
  • Vorschüsse auf die Vergütung – regelmäßig oder gelegentlich?
  • Mindestvergütung – Zu- und Abschläge
  • § 3 InsVV – Grundsätze bei der Bemessung von Zu- und Abschlägen
  • Praxis – Darstellung einzelner, häufig vorkommender Zu- und Abschlagstatbestände; Besondere Zuschlagstatbestände in besonderen Verfahren
  • Ersatz der Auslagen – Zustellungen, Gläubigerinformations-system u. a.
  • Blick in die bisherigen Berichte – ergänzende Argumente
  • vorläufiger Insolvenzverwalter – Berechnungsgrundlage, Abgrenzung zum eröffneten Verfahren, Zuschläge und nachträgliche Abänderung der Vergütung gemäß § 63 Abs. 3 S. 4 InsO
  • Nachtragsverteilung – Besonderheiten/Erfahrungsaustausch

Pro Person erheben wir eine Teilnahmegebühr von 940,00 EUR netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. 840,00 EUR pro Person ab dem zweiten Teilnehmer aus derselben Kanzlei.

Termin: Donnerstag, 01.09.2022 und Freitag, 02.09.2022 jeweils 9:30 Uhr  bis 16:30 Uhr, Verpflegung inklusive in Leipzig

Dauer: 12 Stunden netto (FAO)


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Anmeldung zum Workshop am 01.09.2022 bis 02.09.2022